Fach-Sozial-Hilfe & Heim-Hilfe

Ausbildungsform

Berufsbegleitende Ausbildung ab 17 Jahren

Kurzbeschreibung

Die Ausbildung zur Fach-Sozial-Hilfe qualifiziert Frauen und Männer mit und ohne Behinderungen für unterstützende Tätigkeiten im Feld der Sozial-Betreuung.

Die Fach-Sozial-Hilfe ist ein Hilfs-Beruf für Menschen, die gerne im Sozial-Bereich mit Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten möchten. 

Die Heim-Hilfe ist für Menschen geeignet, die im haus-wirtschaftlichen Dienst in Einrichtungen der Langzeit-Pflege oder in mobilen Einrichtungen arbeiten möchten.

Die Ausbildung ist auch für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten geeignet.

Berufsfeld

Fach-Sozial-Helfer:innen leisten unterstützende Dienste im Berufsfeld der Sozial-Betreuung.

Sie unterstützen beispielsweise Fach-Sozialbetreuer:innen und Diplom-Sozialbetreuer:innen mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung bei ihrer Tätigkeit in den zentralen Lebensfeldern von Menschen mit Behinderung  wie Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Freizeit und Bildung.


Heim-Helfer:innen unterstützen betreuungs-bedürftige Personen bei der Haushalts-Führung und den Aktivitäten des täglichen Lebens im Sinne der Hilfe zur Selbst-Hilfe.

Heim-Helfer:innen arbeiten im Team mit der Haus-Kranken-Pflege und den Angehörigen der mobilen Dienste.

Umfang und Dauer der Ausbildung

Dauer: 2 Jahre  mit 2 Schultagen pro Woche

Theorie: 48 SWS (Semester-Wochen-Stunden)

Praktikum: 640 Stunden

Praktikum

640 Stunden in 2 Jahren 

in 2 verschiednene Bereichen (Langzeit-Pflege und Behinderten-Betreuung)

Abschluss

Fach-Sozial-Hilfe: Fach-Prüfung

Heim-Hilfe: positive Absolvierung des 4. Semesters, positive UBV-Prüfung (Unterstützung bei der Basis-Versorgung) und postive Absolvierung der Heimhilfe-Praktika

Besonderheiten

Die Ausbildung startet alle 2 Jahre.

Nächster Ausbildungs-Start: September 2024

  • Leichter Schul-Einstieg
  • Die Lern-Unterlagen sind in einfacher Sprache
  • Es unterrichten 2 Lehr-Personen
  • Es gibt Übungs-Unterricht
  • Das Praktikum wird begleitet
Kosten

Das Schulgeld wird vom Land Salzburg übernommen.

Aufnahme-Voraussetzungen
  • Positiver Pflicht-Schul-Abschluss oder Teil-Lehr-Abschluss oder positiv absolvierter Vorbereitungs-Lehrgang.
  • Positiv absolviertes Aufnahme-Verfahren