Familienarbeit plus Altenarbeit

NEU: Ausbildungszuschuss oder Pflegestipendium

€ 600,- Ausbildungszuschuss pro Monat bei Berechtigung oder ein Pflegestipendium von ca. € 1.400,- pro Monat. Weitere Infos siehe Förderungen. Wir informieren Sie gerne!

Ausbildungsform

Vollzeitausbildung ab 17 Jahren

Es findet blockweise Theorieunterricht oder Praktikum statt.

Kurzbeschreibung

Diplom-Sozialbetreuer:innen für Familienarbeit arbeiten im Rahmen von mobilen Diensten. Sie üben ihre Tätigkeit im Privatbereich von Familien oder familienähnlichen Gemeinschaften aus. Sie betreuen und begleiten die Familien mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrechtzuerhalten und sie dabei zu unterstützen, ihre schwierige Lebenssituation zu überwinden.

In dieser Ausbildung ist die Qualifikation zur Pflegeassistenz integriert.

Die Ausbildung kann mit dem Schwerpunkt Altenarbeit kombiniert werden.

Berufsfeld

Diplom-Sozialbetreuer:innen für Familienarbeit arbeiten im Rahmen von mobilen Diensten. Sie üben ihre Tätigkeit im Privatbereich von Familien oder familienähnlichen Gemeinschaften aus. Die Betreuung und Begleitung der Familien erfolgt mit dem Ziel, den gewohnten Lebensrhythmus aufrecht zu erhalten und die Familie bzw. familienähnliche Gemeinschaft dabei zu unterstützen, ihre schwierige Lebenssituation zu überwinden.

Umfang und Dauer der Ausbildung

Diplomniveau: 3 Jahre

Theorie: 122 SWS (Semester-Wochenstunden)

Praktikum: 1.800 h 

Praktikum

800 Stunden Praktikum im Rahmen der Pflegeassistenz (Langzeitpflege, Akutpflege und Wahlbereich)

1.000 Stunden im Fachbereich Familienarbeit für Diplomniveau

Wählt man den Schwerpunkt Altenarbeit dazu, dann gibt es ein Praktikum in den Sommerferien nach dem 1. Ausbildungsjahr im Umfang von 160 Stunden in einer Einrichtung der Langzeitpflege (z.B. Seniorenwohnhaus).

Abschluss

Pflegeassistenz: Kommissionelle Pflegeassistenzprüfung

optional FSB Altenarbeit: Fachprüfung

DSB Familienenarbeit: Diplomprüfung

Besonderheiten

Grundkurs Kinästhetik in der Pflege

Gebärdensprache

Kosten

Das Schulgeld wird vom Land Salzburg übernommen.

Aufnahmevoraussetzungen
  • Mindestalter 17 Jahre am 1. November
  • Positiv abgeschlossene mittlere oder höhere Schule oder Lehrabschluss oder positiv absolvierter Vorbereitungslehrgang.
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (physisch und psychisch)
  • Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung) – nicht älter als 1 Woche zum Zeitpunkt der Anmeldung
  • Positiv absolviertes Aufnahmeverfahren