UBV und Heimhilfe

Eine alte Frau lächelt eine Betreuerin an

Teil der modularen Ausbildung

Modul 1: UBV (Unterstützung bei der Basisversorgung) 

In diesem Modul werden die Inhalte der UBV (Unterstützung bei der Basisversorgung) nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) vermittelt.

Modul 2: Heimhilfe

Dieses Modul richtet sich an Menschen, die bereits die UBV (Unterstützung bei der Basisversorgung) absolviert haben und sich zur Heimhelferin/zum Heimhelfer weiterbilden möchten.

Kurzbeschreibung

Die Ausbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer richtet sich an Personen, die gerne Menschen mit Betreuungsbedarf im hauswirtschaftlichen Bereich unterstützen.

Modul 1: UBV (Unterstützung bei der Basisversorgung)

Modul 2:  Heimhilfe

Berufsfeld

Die Heimhelferin oder der Heimhelfer unterstützt Menschen aller Alterstufen, die durch Alter, Behinderung, gesundheitliche Beeinträchtigung oder schwierige soziale Umstände nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Die Unterstützung erfolgt insbesondere in mobiler Form und im Wohnbereich des Betreuten durch Hilfe bei der Haushaltsführung und den Aktivitäten des täglichen Lebens. Die Heimhelferin oder der Heimhelfer fördert Eigenaktivitäten und die Hilfe zur Selbsthilfe.

Zu den Tätigkeiten von Heimhelferinnen und Heimhelfern gehören u.a.:

  • hauswirtschaftliche Tätigkeiten
  • Unterstützung bei der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten
  • Förderung von einfachen Aktivitäten
  • hygienische Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) laut GuKG i.d.g.F.

Die Berufsausübung darf ausschließlich im Rahmen von Einrichtungen erfolgen, deren Rechtsträger der Verantwortung des Berufs entsprechende Qualitätssicherungsmaßnamen durchführt.

Dauer der Ausbildung

Modul 1: UBV 

1 Semester (1 Unterrichtstag pro Woche)

insgesamt 118 UE + 80 h Praktikum (davon 48 h UBV-Praktikum): 

Modul 2:  Heimhilfe

1 Semester (1 Unterrichtstag pro Woche) 

insgesamt 100 UE Theorie + 120 h Praktikum (Anrechnungen sind möglich)

Abschluss

Modul 1: UBV-Prüfung

Modul 2: Heimhilfeprüfung

Der Abschluss berechtigt zur Ausübung der Heimhilfe laut Salzburger Sozialbetreuungsberufegesetz - S.SBBG 2008

Termine & Förderung

Modul 1: nächster Beginn am 14. September 2026

Modul 2: 16. Februar 2026

Das Schulgeld wird vom Land Salzburg übernommen.

Wir informieren Sie gerne in Hinblick auf mögliche Förderungen!