Behindertenbegleitung

NEU: Ausbildungszuschuss
Sie erhalten € 600,- pro Monat Ausbildungszuschuss (ab dem 3. Semester) oder ein Pflegestipendium von € 1.400,- pro Monat oder € 1.500,- über eine Arbeitsstiftung. Weitere Infos siehe Förderungen.
Ausbildungsform
Berufsbegleitende Ausbildung ab 19 Jahren
Kurzbeschreibung
Fach-Sozialbetreuer:innen und Diplom-Sozialbetreuer:innen mit dem Schwerpunkt Behindertenbegleitung arbeiten mit Menschen mit körperlicher, emotionaler, intellektueller oder mehrfacher Behinderung jeglicher Altersgruppe. Sie unterstützen und begleiten Menschen mit Behinderungen in zentralen Lebensfeldern wie Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung und fördern die Teilnahme am sozialen Leben.
Berufsfeld
Fach-Sozialbetreuer:innen und Diplom-Sozialbetreuer:innen mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung üben ihre Tätigkeit in den zentralen Lebensfeldern von Menschen mit Behinderungen, wie Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Freizeit und Bildung, aus.
Umfang und Dauer der Ausbildung
Fachniveau: 3 Jahre (1 Unterrichtstag pro Woche)
Theorie: 1.420 h inkl. Zusatzqualifikation Sozialpsychiatrie
Praktikum: 1.320 h inkl. Praktikum Sozialpsychiatrie
Diplomniveau: 1 Jahr ( 1-2 Unterrichtstage pro Woche)
Voraussetzung: Fachabschluss BB
Theorie: 620 h
Praktikum: 600 h
Praktikum
Fachniveau: 1.200 Stunden
- 1.080 Stunden Praktikum im Fachbereich Behindertenbegleitung (in der eigenen Enrichtung möglich)
- 120 Stunden Praktikum im Fachbereich Behindertenbegleitung in einer weiteren Einrichtung oder Organisation für die Beratung, Begleitung, Pflege oder Betreuung von Menschen mit Behinderungen bzw. Benachteiligungen
- 120 h Praktikum Sozialpsychiatrie (im 3. Ausbildungsjahr)
Diplomniveau:
- 600 Stunden im Fachbereich Behindertenbegleitung in einer Einrichtung oder Organisation für die Beratung, Begleitung, Pflege oder Betreuung von Menschen mit Behinderungen bzw. Benachteiligungen (davon 120 h außerhalb der eigenen Einrichtung)
Abschluss
Fach-Sozialbetreuer:in Behindertenbegleitung: Fachprüfung
Diplom-Sozialbetreuer:in Behindertenbegleitung: Diplomprüfung
Besonderheiten
Gebärdensprache
Unterstützte Kommunikation
Personenzentrierte Planung
Motopädagogik
Kosten
Das Schulgeld wird vom Land Salzburg übernommen.
Aufnahmevoraussetzungen
- Mindestalter 19 Jahre
- Positiv abgeschlossene mittlere oder höhere Schule (10. Schulstufe) oder Lehrabschluss oder positiv absolvierter Vorbereitungslehrgang.
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung (physisch und psychisch)
- Nachweis der Vertrauenswürdigkeit (Strafregisterbescheinigung) – nicht älter als 1 Woche zum Zeitpunkt der Anmeldung
- Sprachdiplom B 2 bei nicht deutscher Muttersprache
- Positiv absolviertes Aufnahmeverfahren