BewerberInnen müssen im Allgemeinen das 22. Lebensjahr vollendet haben. Eine Zulassung ab der Vollendung des 20. Lebensjahres ist jedoch möglich; wenn Aufnahmebewerber/innen a) eine Lehrabschlussprüfung gemäß dem österreichischen Berufsausbildungsgesetz oder b) eine österreichische berufsbildende mittlere Schule (gewerbliche, technische oder kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder für Sozialberufe, ....) oder c) eine nach Umfang und Anforderungen gleichwertige inländische Berufsausbildung (z.B. Ausbildung für den Krankenpflegefachdienst) abgeschlossen und dabei eine insgesamt 4-jährige Ausbildungsdauer (allenfalls durch die Absolvierung eines weiteren Bildungsganges) erreicht haben.
Falls das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, sind als zusätzliche Nachweise vorzulegen: a) das Prüfungszeugnis über die Lehrabschlussprüfung (ausgestellt von der Lehrlingsstelle der zuständigen Kammer) oder b) das Abschlussprüfungszeugnis bzw. das Jahres- und Abschlusszeugnis der berufsbildenden mittleren Schule oder c) das Zeugnis über die abgeschlossene gleichwertige Berufsausbildung sowie der Nachweis über die Absolvierung eines weiteren Bildungsganges, so fern die 4-jährige Ausbildungsdauer durch die anderen Nachweise nicht erfüllt wurde.
Teile der Studienberechtigungsprüfung können auf Antrag am Kolleg abgelegt werden.