Einstiegsvoraussetzungen

Abgeschlossener Lehrberuf oder

Abgeschlossene zwei- oder dreijährige Fachschule.

Individuelle Klärung bei Nichterfüllung dieser Kriterien (z. B. abgebrochene Ausbildung,...). In diesem Fall muss die Eignung durch einschlägige Praktikumserfahrung nachgewiesen werden. Der positive Pflichtschulabschluss (neun Schuljahre) ist Grundbedingung.

Laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ist für die Pflegehilfe (integriert in die Schwerpunkte AA, BA und FA) die Unbescholtenheit durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachzuweisen.Polizeiliches Führungszeugnis für den Ausbildungsschwerüunkt Behindertenbegleitung (BB).

Für Personen, die ihre Schulbildung nicht in Österreich abgeschlossen haben gilt: Der Nachweis über die Sprachkompetenz wird im Aufnahmeverfahren abgeklärt. Das österreichische Sprachendiplom der Stufe B1 muss erbracht werden oder wird als Vergleich herangezogen.

EDV Grundkompetenz und Internetzugang für Fernunterricht.

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